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Kosten

Die Kosten können je nach Aufwand sehr unterschiedlich sein. Wollen Sie die kompletten Kosten selber übernehmen? Oder kommt evtl. eine Förderung in Frage?

 

Sofern die

 

Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege nach

§ 23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 SGB VIII

zwischen Eltern (Personensorgeberechtigten) - Tagespflegeperson -Stadtschulamt

 

geschlossen wird, gelten folgende Elternentgelte:

 

10 - 15 Stunden - 75 €

15 - 25 Stunden - 125 €

25 - 35 Stunden - 175 €

35 - 45 Stunden - 225 €

45 - 55 Stunden - 275 €

 

Die Förderung können alle Eltern (einkommensunabhängig), mit Kindern ab einem Jahr und einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 20 Stunden, in Anspruch nehmen. 

 

Bei einer Betreuung von mehr als 20 Stunden muss der Vereinbarung  ein Arbeitszeitnachweis beigefügt werden, damit das Stadtschulamt den tatsächlichen Bedarf ermitteln kann. 

 

Sie möchen Privat zahlen?

 

Wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes privat zahlen möchten, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Mail hinterlassen. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab (Nachtbetreuung, Stundenumfang, Bezahlung pro Stunde oder pauschal pro Monat? etc.),daher kann ich Ihnen auf der Internetseite keine genaue Antwort geben. Selbstverständlich arbeite ich ausschließlich auf Rechnung.

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