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Kosten der Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege
Rechtsgrundlagen:
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§ 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
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§ 90 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
Zwischen:
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Eltern (Personensorgeberechtigte)
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Tagespflegeperson
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Stadtschulamt
Beschreibung der Kosten:
Die Förderung in Kindertagespflege erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Eltern, der Tagespflegeperson und dem zuständigen Stadtschulamt. Die Kostenstruktur ist wie folgt geregelt:
Elternbeiträge:
Die Eltern (Personensorgeberechtigten) sind verpflichtet, einen monatlichen Beitrag zur Kindertagespflege zu leisten.
Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der betreuten Stunden pro Woche.
Der genaue Betrag wird in einem individuellen Bescheid durch das Stadtschulamt festgelegt und den Eltern mitgeteilt.
Öffentliche Förderung:
Das Stadtschulamt übernimmt einen Teil der Kosten für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII.
Diese Förderung wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt.
Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags:
Gemäß § 90 SGB VIII haben Eltern die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrags zu beantragen, wenn ihnen die Zahlung aufgrund ihres Einkommens nicht zugemutet werden kann.
Der Antrag ist beim zuständigen Stadtschulamt zu stellen. Über die Bewilligung wird im Einzelfall entschieden.
Leistungen der Tagespflegeperson:
Die Tagespflegeperson erhält eine Vergütung für ihre Leistungen, die aus dem öffentlichen Zuschuss und den Elternbeiträgen besteht.
Die genaue Vergütung wird in der Vereinbarung zwischen den Eltern, der Tagespflegeperson und dem Stadtschulamt festgelegt.
Zahlungsmodalitäten:
Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus zu zahlen.
Eventuelle Zusatzkosten (z.B. für besondere Aktivitäten oder Verpflegung) werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Weitere Hinweise:
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Kosten und der Vereinbarung können sich Eltern an das zuständige Stadtschulamt wenden.
Es wird empfohlen, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und von allen Parteien unterschreiben zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kontakt für Rückfragen: Stadtschulamt Frankfurt am Main